Sie können seit Jahren legal die MPU umgehen, indem Sie sich die folgende Gesetzeslage zu Nutze machen. Die Rechtslage ist eindeutig und wird seit Jahren durch EuGH-Urteile regelmäßig bestätigt.
Die Gesetze im Fall MPU Umgehen
Damit ein neu erworbener EU-Führerschein ohne MPU auch in Deutschland anerkannt und gültig ist, muss die 3. EU-Führerscheinrichtlinie beachtet werden. Folgende Regelungen nach Artikel 2, 7 und 12 sind entscheidend:
Artikel 2 – Gegenseitige Anerkennung
„Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.“
Artikel 7 – Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung, §1:
„Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die […] im Hoheitsgebiet des den Führerschein ausstellenden Mitgliedstaats ihren ordentlichen Wohnsitz haben […].“
Artikel 12 – Ordentlicher Wohnsitz:
„Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber […] gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.“
Der Führerscheininhaber muss also für mindestens 185 Tage per Hauptwohnsitz in dem EU-Mitgliedstaat gemeldet sein, der den Führerschein ausstellt.
Sie dürfen in jedem EU-Mitgliedstaat gleichzeitig per Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Dies besagt das:
Europäische Gesetz der Niederlassungsfreiheit:
„Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind […] verboten.“
http://dejure.org/gesetze/AEUV/49.html
Wenn Sie glauben, dass man nur einen Haupt- und mehrere Nebenwohnsitze haben darf, beachten Sie, dass damit Haupt- und Nebenwohnsitze innerhalb eines Staates gemeint sind.
EuGH-Urteil: EU-Staaten müssen Führerschein ohne MPU anerkennen
Auf Basis der oben genannten Gesetzeslage bestätigte der EuGH in diversen Gerichtsurteilen die Rechtmäßigkeit unserer Vorgehensweise beim Erwerb des Führerscheins ohne MPU.
Der EuGH hat jedes der unrechtmäßigen Deutschen Urteile gekippt. Hier ein kleiner Einblick in die Urteile der letzten Jahre:
- EuGH Urteil AZ: C‑419/10 zum 26. April 2012
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=122168&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1253757 - EuGH Urteil AZ: C‑467/10 zum 19. Januar 2009
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=119902&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1758349 - EuGH Urteil AZ: C‑445/08 zum 9. Juli 2009
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=119902&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1758349 - EuGH Urteil AZ: C-329/06 zum 26. Juni 2008
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=66883&doclang=de
Sie haben die Wahl.
Entweder Sie nutzen Ihre Rechte oder Sie zahlen Geld für eine Prüfung, die nur 50% aller Teilnehmer bestehen und die dazu noch Unmengen an Geld für Vorbereitungskurse, Verkehrspsychologen, Abstinenzkontrollen, Nachschulungen und Prüfungswiederholungen kostet.
Wir als bekennende MPU-Gegner nutzen unsere Rechte – und der EuGH bestätigt – es ist legal, wenn Sie die MPU umgehen.
Falls auch Sie Ihre Rechte nutzen wollen oder Fragen zum Thema haben rufen Sie uns einfach an unter
0176 / 301 777 31 oder 030 / 54 85 54 61
oder füllen Sie folgendes Formular aus – Wir setzen und schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt!